Für die meisten von Überschuldung Betroffenen ist der letzte Ausweg aus den Schulden ein Insolvenzverfahren.
Dabei ist es wichtig, sich vorher im Klaren darüber zu sein, was mit einem Insolvenzverfahren auf Sie zukommt. Oftmals ist eine Insolvenz gar nicht von Nöten und man kann seine Schulden auch anderweitig loswerden.
In einer Insolvenz lebt man ständig am Existenzminimum. Alles, was über der Pfändungsfreigrenze (derzeit bis 1.049,99€ ohne Unterhaltspflichtige Personen nicht pfändbar; § 250c ZPO) liegt, muss man abgeben.
Vermögen bei Antragstellung, wird verwertet. So müssen Sie zum Beispiel ein Auto abgeben, wenn Sie es nicht zur Ausübung Ihrer aktuellen Tätigkeit brauchen. Die Begründung, Sie brauchen das Auto, um einen neuen Job zu finden, oder Ihre kranke Mutter zum Arzt zu fahren, wird Ihnen nicht weiterhelfen. Auch Ihre Lebensversicherungen werden verwertet.
Zum anderen müssen Sie immer bedenken, dass Sie trotz Restschuldbefreiung immer noch die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Diese liegen bei ca. 2.000 bis 2.500 € und können nur gestundet werden. Dabei sind die Kosten des Anwaltes noch nicht inbegriffen.
Bei einer Schuldenregulierung hingegen, sind die gesamten Gebühren bereits in den ersten Raten schon enthalten. Sie werden also am Ende der Regulierung auch tatsächlich schuldenfrei sein.
So können Sie auch bei einer Schuldenregulierung mit der passendenden Rate schon viel eher schuldenfrei sein. Die Dauer hängt dabei von der Schuldsumme und der von Ihnen geleisteten Rate ab. Durch Sonderzahlungen können Sie jederzeit die Laufzeit verkürzen.
Sie müssen also nicht mindestens sechs Jahre warten, Sie können das alles auch schon viel eher schaffen.
Gehen Sie es an und lassen Sie sich informieren. Rufen Sie noch heute an oder starten Sie direkt mit einer Anfrage in eine schuldenfreie Zukunft!